

Ziel des Einsatzes:
Der Einsatz von Zivildienstleistenden in der individuellen Betreuung von schwerstbehinderten Menschen soll es diesen ermöglichen oder erleichtern, in ihrer privaten häuslichen Umgebung zu bleiben und am allgemeinen Leben (Beruf, Freizeit) teilzunehmen.
Freiwilligkeit:
Für diese Aufgaben kommen nur Zivildienstleistende in Betracht, die sich zu diesem Einsatz freiwillig melden und damit zeigen, daß sie das notwendige soziale Engagement mitbringen.
Aufgaben der Zivis:
Pflegerische Hilfen (z.B. beim Aufstehen, Waschen, Zähneputzen, Kämmen, Benutzung der Toilette, Anziehen) bis hin zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung;
Hilfen im Haushalt (Reinigen der Wohnung, Zubereitung der Mahlzeiten);
Hilfe außer Haus (Einkäufe, Erledigungen bei Behörden, Geschäftsgänge u.ä. und zwar allein oder als Begleiter des schwerstbehinderten Menschen);
Hilfen im Rahmen der Freizeitgestaltung (z.B. Hilfeleistung bei sportlicher Betätigung, Begleitung zu Veranstaltungen)
Voraussetzungen:
Mindestalter 21 Jahre
Mind. 2 Jahre einen PKW-Führerschein
Fahrpraxis auf Kleintransportern ist kein Fehler.
Welche Fahrten?
behinderte Mitarbeiter in Werkstätten für behinderte Menschen
Schulkinder zu Sonderschulen
Individualfahrten für behinderte Menschen
Was für Autos?
Kleinbusse bis 9 Sitzplätze
PKW